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Besonders häufig gestellten Fragen!

Thema Baumfällung

01.03.–30.09. 
Vegetationsperiode Beschnitt/Fällung geschützter Bäume nur mit Fällgenehmigung und Ausnahmegenehmigung

01.10.–28.02. 
Fällperiode Beschnitt/Fällung geschützter Bäume nur mit Fällgenehmigung

Vom 1. März bis 30. September schützt das Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel. Wann darüber hinaus Bäume gefällt werden dürfen, regeln bestimmte Vorschriften. Diese können von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sein. Baumbesitzer sollten sich daher zuerst immer bei der Gemeindeverwaltung erkundigen. Als ungefähre Faustregel gilt laut Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) der Schutz tendenziell für Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von etwa 60 bis 80 Zentimetern. Obstbäume seien ausgenommen. Ausnahmegenehmig-ungen für das Fällen werden aber zum Beispiel erteilt, wenn das Gehölz krank ist oder sie Baumaßnahmen im Wege stehen.

Der Antrag, der dem zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt zugeht, muss bestimmte Antragsangaben beinhalten. Im Antrag werden unter anderem folgende Daten zum Baum angegeben:

Um welche Baumart handelt es sich?

Wie groß ist der Stammesumfang auf der Höhe von 1,30 Metern?

Wie groß ist der Kronendurchmesser?

Welche Maßnahmen werden beantragt?

Um nach Baumfällarbeiten den Baumbestand zu schützen, kann eine entsprechende Ersatzpflanzung oder Ausgleichsabgabe von der unteren Naturschutzbehörde auferlegt werden. Des Weiteren muss in dem Antrag begründet werden, weswegen man diesen Antrag stellt und einen Lageplan bzw. eine Standortskizze des geschützten Baumbestandes beifügen. Zusätzlich kann man dem Anfrageschreiben ein Gutachten oder eine Einschätzung einer Fachfirma beilegen. Eine Genehmigung wird dann nach einer Vor-Ort-Besichtigung erteilt, wenn die Gründung für eine Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung vorliegen.

Hier können Sie entsprechende Anträge herunterladen: link zum PDF….

Gerne übernehmen wir die Antragstellung für Sie!


Thema Brennholz

Lagern Sie Ihre Holzscheite im Stapel immer draußen. Decken Sie den Stapel von oben her mit einem wasserdichten Wetterschutz (z. B. Plane) ab, und richten die Längsseite des Stapels entgegen der Wetterseite aus. In der Regel also nach Osten. Fäulnis kann man vermeiden, indem der Holzstapel von unten & hinten gut durchlüftet wird. Die Scheite mit der Rinde nach unten stapeln. Alte Holz-Paletten und längere, dünne Stämme können hier sehr nützlich sein. Wer eher eine dekorative Lösung sucht, der findet im Fachhandel (Bau- und Holzmärkte) mittlerweile sehr ansprechende Holzlager-Regale. 

Frisch geschlagenes, gespaltenes Holz hat meist nach ca. 1,5 – 2 Jahren den besten Brennwert. Nach etwa 4 Jahren verringert sich der Brennwert schon wieder. Die gasreichen Bestandteile sind nicht mehr enthalten. Sie können das Holz dann zwar noch abbrennen, aber ohne Brennwert. Bei Weichholz verhält es sich ein wenig anders, da es unglaublich schnell trocknet. Frühjahrsholz kann nach idealer Lagerung im Winter bereits verbrannt werden.

Birke:
Sehr gut geeignet für offene Kamine, da es kaum Funkenflug entwickelt (keine Bildung von platzenden Harzblasen). Besitzt ein sehr schönes, hellbläuliches Flammenbild. Aufgrund der überwiegend enthaltenen ätherischen Öle duftet es sehr angenehm. Birke brennt etwas schneller als Buche oder Esche, aber viel langsamer als Nadelhölzer wie z. B. Fichte, Tanne oder Kiefer.

Buche:
Sehr gut geeignetes Kaminholz, da es ein sehr schönes Flammenbild besitzt und gute Glutentwicklung aufweist. Sehr wenig Funkenbildung, sehr hoher Brennwert. Buchenholz wird aufgrund seiner Eigenschaften sehr oft als Referenzwert zu anderen Brennhölzern herangezogen. Aufgrund seines Geruchs und Geschmacks ist es sehr beliebt zum Räuchern von Lebensmitteln. Buche liegt aufgrund seiner hervorragenden Eigenschaften im höheren Preisniveau.

Eiche:
Wird aufgrund seiner Glutbildung eher zur Wärmegewinnung verwendet. Da es kein so schönes Flammenbild entwickelt, eher nicht so geeignet für offene Kamine. Höherer Heizwert als Buche und lange Brenndauer. Aufgrund der enthaltenen Gerbsäure kann es bei unsachgemäßen Abbrand – zu geringe Luftzufuhr – die Abgasrohre angreifen (Versottung).

Esche:
Ähnlicher Heizwert wie Buche. Aufgrund des sehr schönen Flammenbildes und der geringen Funkenbildung ist es ebenso gut geeignet wie die Buche für offene Kamine. Liegt eher im höheren Preisniveau.

Hainbuche/Weißbuche:
Besonders hoher Brennwert. Schönes Flammenbild, wenig Funkenbildung, sehr lange Brenndauer. Nachteil: sehr schwer zum Sägen und Spalten.

Fichte:
Brennt sehr schnell an, aber auch ab. Sehr gut zum Anbrennen geeignet. Aufgrund der hohen Verbreitung günstiger als z. B. Buche. Wegen der aufplatzenden Harzblasen, hoher Anteil an Funkenflug. Deshalb nicht für offene Kamine geeignet.

Tanne: 
Ähnliche Eigenschaften wie Fichte, aber weniger Funkenflug. Im Alpenraum gilt Tanne als klassisches Brennholz. Lärche/Kiefer: ähnlich wie Fichte und Tanne. Aber bessere Qualität. Aufgrund des geringeren Vorkommens geringere Verwendung.

FAZIT: Buchenholz besitzt für offene Kamine das beste Preis-/Leistungsverhältnis. Sehr hoher Brennwert und sehr schönes Flammenbild. Gute Verfügbarkeit.

Wann beschneidet man Bäume?

Passen Sie den Zeitpunkt des Schneidens dem Lebensrhythmus des Baumes an, also tätigen Sie ihn nur dann, wenn der Baum die größtmöglichen Abwehrmechanismen aufweist. Niemals während des Blattaustriebes im Frühling und während des Blattfalls im Herbst schneiden. In dieser Zeit sind Bäume besonders empfindlich und können Schnittwunden nicht verarbeiten.

Wenn Sie Bäume schneiden, sollte die Temperatur nicht im Minusbereichen liegen. Äste können durch den Frost leicht abbrechen, wodurch nicht nur eine Gefahr für den Baum, sondern auch eine Absturzgefahr für den Gärtner besteht.

  • Größtmögliche Vitalität zur Wundheilung
  • Der Baum bildet neue Reservestoffe und treibt weniger stark nach. Effekte des Baumschnitts bleiben länger erhalten
  • An den Wundstellen tritt gar kein bis wenig Blutungssaft auf,  der wichtige Substanzen für den Baum enthält
  • Blütenpracht bei Ziergehölzen
  • Bildung neuer Fruchttriebe und bessere Fruchtreifung
  • Allergische Reaktionen beim Gärtner
  • Der freigelegten Rinde des Baumes kann ein Sonnenbrand drohen
  • Nist- und Brutzeiten von Vögeln beachten
  • Erinnert an Bauten aus dem Alpenraum
  • Im Gegensatz zum Winter darf nur ein Viertel statt eines Drittels  des Kronenmaterials entfernt werden
  • Nadelhölzer treiben im Winter an den Wundflächen weniger –  Harz aus, Ausrüstung, Autos und Gehflächen werden weniger  verschmutzt
  • Mehr Übersicht über das Geäst und die Kronenperipherie und  damit bessere Kontrolle über Schnittausführungen
  • Im Winter darf mehr Kronenmaterial entfernt werden (bis zu  einem Drittel der Feinastmasse, im Sommer bis zu einem Viertel)
  • Keine Abwehrmechanismen während der Vegetationsruhe,  Pilze und Bakterien können leicht eindringen
  • Frostresistenz des Gehölzes kann beeinträchtigt werden
  • Sobald der Baum in die Wachstumsphase kommt, wird der Astverlust überm..ig kompensiert. Er bildet schlafende Augen  und neue Knospen.
  • Lichtgewinn bei Auslichtungsschnitt lässt sich im laublosen  Zustand schlechter abschätzen